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Voraussetzungen

Der Prozess:

1. Die Renate Stichter Stiftung vermittelt Wohnraum an alleinerziehende Frauen ausschließlich über ausgewählte gemeinnützige Organisationen. Die Renate Stichter Stiftung informiert die gemeinnützigen Organisationen, sobald Wohnungen zur Verfügung stehen.

Individuelle Anfragen können deshalb leider nicht berücksichtigt werden.


2. Die gemeinnützigen Organisationen informieren die alleinerziehende Frauen über das Förderangebot.


3. Die begleitende gemeinnützige Organisation schickt den ausgefüllten Antrag mit einem formlosen Empfehlungsschreiben der Organisation per Mail an info@StichterStiftung.de oder an Renate Stichter Stiftung, Widenmayerstraße 24, 80538 München.

 

Download: Antrag zum Projekt

Die Fördervoraus-setzung:

Es können aus steuerrechtlichen Gründen nur alleinerziehende Frauen gefördert werden, die aufgrund ihrer finanziellen Situation auf Hilfe angewiesen sind. Daher muss die Kontaktaufnahme über die gemeinnützigen Organisationen erfolgen. In dem notwendigen Formular muss zwingend Auskunft über die finanzielle Situation gegeben werden.

Fragen und Antworten, um mich für eine Wohnung zu bewerben:

1. Wer kann sich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt über eine soziale Institution. Diese begleiten alleinerziehende Frauen und informieren sie über das Vorgehen.

2. Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Die Renate Stichter Stiftung arbeitet mit verschiedenen Intuitionen zusammen, die alleinerziehende Frauen begleiten. Bewerbungen ohne Zusammenarbeit mit sozialen Institutionen können daher nicht berücksichtigt werden.

3. Wie erfolgt die Antragstellung für eine Wohnung?
Den Antrag stellt die soziale Institution in Zusammenarbeit mit einer alleinerziehenden Frau. Der notwendige Antrag kann gemeinsam ausgefüllt werden. Der Versand an die Renate Stichter Stiftung erfolgt über die soziale Institution.

4. Wie läuft es ab, wenn die Renate Stichter Stiftung eine verfügbare Wohnung gefunden wurde?
Die Renate Stichter Stiftung informiert die soziale Institution sobald eine verfügbare Wohnung gefunden wurde. Die Bewerberin erhält Informationen über die Wohnung und bei positiver Rückmeldung wird ein gemeinsamer Besichtigungstermin vereinbart. Wenn Förderungswürdigkeit und nötige Unterlagen vorliegen, wird mit
der Wohnungsbewerberin der Mietvertrag unterzeichnet.

5. Was geschieht, nachdem ein Mietvertrag unterschrieben wurde?
Die weiteren Schritte bis zum Einzug werden von der Bezugsperson der sozialen Einrichtung und einer Person der Renate Stichter Stiftung unterstützt.

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